Views: 11
Durch Vereinsmailings, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website wurden die Mitglieder ausreichend über die Situation informiert.
Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurden alle relevanten Personen wie Trainer, Übungsleiter, Kursleiter über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und zur strikten Einhaltung angewiesen. Eine entsprechende Verpflichtung zur Einhaltung der Regelungen ist von den autorisierten Trainern, Übungsleitern, Kursleitern schriftlich abzugeben. Für die Einhaltung dieser Regelungen sind die jeweiligen Trainer/Übungsleiter/Kursleiter verantwortlich.
Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung kann ein Platzverweis erfolgen.
Autorisierter Personenkreis zur Durchführung des Trainingsbetriebes/Kurses: jeweiliger Trainer/Betreuer/Übungsleiter/Kursleiter.
Bitte beachten Sie die folgende Unterseite:
Weiterführende, laufend aktualisierte Informationen gibt es auch beim BLSV. Dort bitte die Handlungsempfehlung und Schutzmaßnahmen beachten.