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Hinweis: Die Regeln zum Hotspot-Lockdown (7-Tage-Inzidenz über 1.000) finden bis einschließlich 9. Februar 2022 keine Anwendung.
Regeln während der Corona-Pandemie für Indoor- (z. B. Sporthalle in der Grundschule) und Outdoor-Sport (7-Tage-Inzidenz unter 1.000!)
- 2G-Regelung für den Outdoor-Sport
- 2Gplus-Regelung für den Indoor-Sportbetrieb
- 3G-Regelung für haupt- und ehrenamtlich Tätige (z.B. Übungsleiter)
- Max. 50% Kapazitätsauslastung von Hallen, Gymnastikräumen, etc.
- Trainings- und Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung Indoor bzw. 2G-Regelung Outdoor erlaubt
- Nutzung von Umkleiden und Duschen erlaubt
Erläuterung:
- 2G: geimpft, genesen und Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
- 2Gplus: geimpft, genesen und zusätzlich getestet (PCR-, Schnell- bzw. Selbsttest vor Ort unter Aufsicht) oder eine Auffrischimpfung („Booster“)
- Zutritt haben weiterhin:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (gilt auch für minderjährige Schüler von 14- bis 17 Jahren)
- noch nicht eingeschulte Kinder
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
- Vollumfängliche FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung)
1. Vorstand SF Windach e. V. Windach, 29.01.2022